Externer Brandschutzbeauftragter

 

 Externer Brandschutzbeauftragter – Sicherheit mit Verantwortung

Brandschutz ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern elementarer Bestandteil jedes Sicherheitskonzepts. Als externer Brandschutzbeauftragter übernehmen wir diese Verantwortung für Sie – zuverlässig, rechtssicher und praxisnah.

Ihre Vorteile mit einem externen Brandschutzbeauftragten:

✅ Rechtssicherheit
Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften, wie die Musterbauordnung (MBO), die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.2) oder Vorgaben der Berufsgenossenschaften eingehalten werden.

✅ Fachkundige Betreuung
Als qualifizierte Brandschutzbeauftragte unterstützen wir Sie in allen Fragen des organisatorischen, baulichen und technischen Brandschutzes – hersteller- und gewerkeunabhängig.

✅ Kosteneffizienz
Sie sparen sich interne Schulungen, Fortbildungen und Personalkosten. Wir stehen flexibel zur Verfügung – ohne laufende Personalkosten.

✅ Entlastung Ihrer internen Ressourcen
Wir kümmern uns um den Brandschutz, Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.


Unsere Leistungen als externer Brandschutzbeauftragter:

  • Beurteilung der Brandgefährdung

  • Erstellung und Pflege von Brandschutzordnungen (Teil A, B, C)

  • Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen

  • Regelmäßige Begehungen und Kontrollen

  • Begleitung bei Bau- und Umbaumaßnahmen im Hinblick auf Brandschutz

  •   Unterweisung und Schulung von Mitarbeitenden

  • Dokumentation und Berichtswesen für Behörden & Versicherungen

  • Ansprechpartner für Feuerwehr, Behörden und Versicherer


Für wen ist ein externer Brandschutzbeauftragter sinnvoll?

  • Unternehmen ab einer bestimmten Betriebsgröße oder Brandgefährdung

  • Industrie- und Gewerbebetriebe

  • Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

  • Hotels, Veranstaltungsstätten

  • Öffentliche Einrichtungen und Behörden


Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren!
Wir prüfen, ob in Ihrem Unternehmen die Pflicht zur Bestellung besteht – und wie wir Sie bestmöglich unterstützen können.

 

 

Arbeitgeber werden durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer für ihr Unternehmen zu benennen. Die Anforderungen an die Brandschutzhelfer werden durch die technischen Regeln für Arbeitsstätten in der ASR A2.2 Nr. 6.2 konkretisiert.

Alle 2 Monate werden Schulungen in Aachen-Alsdorf angeboten:

Termine : 18.01.2026 ab 9:00 Anmeldeschluss ist der 13.01.2026

07.02.2026 ab 9:00 Anmeldeschluss ist der 18.01.2026

 

Anmeldungen: lehrgang@topsec-con.de mit dem Betreff Brandschutzhelfer

Verschiedene Simulationsmodule

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© Carsten Konrad

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