Brandschutzhelfer 

Arbeitgeber werden durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer für ihr Unternehmen zu benennen. Die Anforderungen an die Brandschutzhelfer werden durch die technischen Regeln für Arbeitsstätten in der ASR A2.2 Nr. 6.2 konkretisiert.

Alle 2 Monate werden Schulungen in Aachen-Alsdorf angeboten:

Termine : 17.05.2025 ab 9:00 Anmeldeschluss ist der 13.05.2025

31.05.2025 ab 9:00 Anmeldeschluss ist der 17.05.2025

 

Anmeldungen: lehrgang@secur-tec.de mit dem Betreff Brandschutzhelfer

Verschiedene Simulationsmodule

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Unterhalten Sie Ihren Besucher! Machen Sie es einfach interessant und originell. Bringen Sie die Dinge auf den Punkt und seien Sie spannend.

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© Carsten Konrad

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